Stellenausschreibung Reinigungskraft (Schulwart/in)

Stellenausschreibung Reinigungskraft (Schulwart/in)

Stellenausschreibung Reinigungskraft (Schulwart/in)

Die Gemeinde Miesenbach bei Birkfeld schreibt mit sofortigem Dienstantritt folgende Stelle aus (w/m):

Reinigungskraft (Schulwart/in)

für die Volksschule, den Kindergarten und das Gemeindeamt

Das Beschäftigungsausmaß beträgt bis zu 30 Wochenstunden (75 %). Auf Wunsch ist jedoch auch ein geringeres Beschäftigungsausmaß möglich. Die Probezeit beträgt ein Jahr.

 Aufgabengebiete

  • Reinigungsarbeiten in der Volksschule, im Kindergarten und im Gemeindeamt
  • evt. Frühaufsicht in der Volksschule
  • Diverse Vertretungen (z. B. für die Reinigungskraft öffentliches WC, im Kindergarten, Bibliotheksdienst etc.)

Anforderungen

  • Flexibilität in der Arbeitszeit, guter Umgang und Freude an der Begegnung mit Kindern
  • Freundliches Auftreten, Teamfähigkeit und Flexibilität
  • Bereitschaft zur Erbringung von fallweisen Mehrleistungen
  • Bei männlichen Bewerbern: Abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst
  • Persönliche, gesundheitliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben

Die Einstellung erfolgt gemäß den Bestimmungen des Steiermärkischen Gemeindevertrags­bedienstetengesetzes 1962 (LGBl.Nr. 160/1962 in der jeweils geltenden Fassung).

Entlohnung

Die Einstufung erfolgt nach dem Entlohnungsschema II Arbeiter Gruppe 5, Bruttomindestgehalt in der 1. Stufe € 1.675,13 bei einem Beschäftigungsausmaß von 75 %. Das angeführte Mindestentgelt erhöht sich gegebenenfalls durch anrechenbare Vordienstzeiten und sonstige gesetzliche Entgeltbestandteile gemäß § 21 Abs. 1 Gemeindevertragsbedienstetengesetz.

Ihre Bewerbung richten Sie unter Anschluss der üblichen Unterlagen wie Lebenslauf, Foto, Zeugnisse, etc. an die Gemeinde Miesenbach bei Birkfeld, Dorfviertel 6, 8190 Miesenbach bei Birkfeld, E-Mail: gde@miesenbach-birkfeld.gv.at

Die Bürgermeisterin
Mag.a Bernadette Schönbacher, e.h.

 

Gem. §§37 ff. DSG 2018 werden Ihre Daten ausschließlich zum Zwecke der Prüfung einer Anstellung verwendet und nach Abschluss des Ausschreibungsprozesses vernichtet. Auf ausdrücklichen Wunsch werden die zur Verfügung gestellten Unterlagen rückübermittelt.

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