Verordnung zum 3. Lockdown (seit 26. Dez. 2020) sowie die Antworten auf zum Lockdown häufig gestellte Fragen
Dritte_COVID-19-Schutzmassnahmen
Häufig gestellte Fragen zur 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung
Der Parteienverkehr auf der Gemeinde findet in gewohnter Weise, mit Mund-Nasen-Schutz und unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1 m, statt, die Bibliothek ist nicht geöffnet.
BGMin Bernadette Schönbacher