Liebe Miesenbacherinnen! Liebe Miesenbacher!
Wir alle sehen die schrecklichen Bilder des Krieges in der Ukraine mit all den Zerstörungen und flüchtenden Frauen und Kindern. Mehr denn je sind Zusammenhalt und Solidarität nötig und die Bevölkerung zeigt in eindrucksvoller Weise ihre Hilfsbereitschaft. Das Land Steiermark sucht auch nach Unterkünften für Flüchtlinge aus der Ukraine und ist über jedes Angebot dankbar. Im Folgenden gibt es Antworten über die am häufigsten gestellten Fragen zu diesem Thema.
Ich bedanke mich bei allen in unserer Gemeinde, die in Form von Geldspenden, Sachspenden oder durch diverse Hilfsaktionen zur Linderung des unsäglichen menschlichen Leides beitragen!
BGMin Bernadette Schönbacher
Ich möchte Wohnraum für Menschen aus der Ukraine anbieten, was muss ich tun?
Wohnraum zur Unterbringung kann unter Angabe einer Kontaktperson, Adresse des Wohnraums sowie Angaben zur Größe (Quadratmeter), Anzahl der Schlafplätze, mögliche Koch und Duschmöglichkeit, etc. an grundversorgung@stmk.gv.at gemeldet werden. Die eingelangten Angebote werden vom Flüchtlingsreferat des Landes Steiermark in eine Datenbank aufgenommen und die angegebene Kontaktperson wird so rasch als möglich kontaktiert (kann 1-7 Werktage dauern).
Ich habe Menschen aus der Ukraine untergebracht, bekomme ich finanzielle Unterstützung?
Grundsätzlich ist eine finanzielle Unterstützung an den Quartiergeber möglich. Die nötigen rechtlichen Rahmenbedingungen dafür werden von der Österreichischen Bundesregierung erarbeitet. Ab des In-Krafttretens dieser Regelungen ist eine Abgeltung für den Quartiergeber möglich. Die finanzielle Abgeltung richtet sich nach der Art der Unterbringung. Für private Wohnungen sind für eine Einzelperson 120 Euro, für Familien 240 Euro für die Miete (pro Monat) vorgesehen. Darüber hinaus erhält eine erwachsene Person 200 Euro, eine minderjährige Person 90 Euro Verpflegungsgeld pro Monat.
Müssen privat aufgenommene Flüchtlinge gemeldet werden?
Wer in einer Wohnung Unterkunft nimmt, ist innerhalb von drei Tagen danach bei der Meldebehörde anzumelden. Meldebehörde ist die jeweilige Gemeinde, dort muss der Hauptwohnsitz angemeldet werden.
Ich möchte eine größere Anzahl von Betten / eine organisierte Unterkunft zur Verfügung stellen, was muss ich beachten?
Melden Sie alle relevanten Informationen (Adresse, Anzahl der Zimmer/Betten, Verpflegungsart, etc.) an grundversorgung@stmk.gv.at.
Welche Leistungen bekommen Hilfs- und Schutzbedürftige aus der Ukraine in der Steiermark?
Grundsätzlich sollen Hilfs- und Schutzbedürftige Menschen aus der Ukraine Leistungen aus der Grundversorgung erhalten. Das bedeutet eine finanzielle Unterstützung je nach Art der Unterbringung, Verpflegungsgeld bzw. Taschengeld, Krankenversicherung, Bekleidungsbeihilfe von max. 150 Euro pro Jahr etc. Zusätzlich ist Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen aus der Ukraine gegeben.
Müssen Hilfs- und Schutzbedürftige aus der Ukraine um Asyl ansuchen?
Wenn die betroffene Person ständigen Schutz in Anspruch nehmen will und bspw. nicht mehr in die Ukraine zurückkehren will, kann ein Asylantrag gestellt werden. Die in Ausarbeitung befindliche Verordnung wird aber vorsehen, dass kein Asyl beantragt werden muss, um Leistungen aus der Grundversorgung (Unterbringung, Krankenversicherung, Verpflegsgeld, etc.) in Anspruch nehmen zu können.
Sind Hilfs- und Schutzbedürftige aus der Ukraine krankenversichert?
Schutzbedürftige erhalten ohne Asylantrag im Rahmen der Grundversorgung eine Krankenversicherung.
Wie lange dürfen Hilfs- und Schutzbedürftige aus der Ukraine in Österreich bleiben?
Staatsangehörige aus der Ukraine dürfen 3 Monate visumsfrei in Österreich aufhältig sein. Nach dieser Zeit gilt eine Verordnung nach § 62 Asylgesetz, wonach Kriegsvertriebene einen einjährigen Aufenthaltstitel in Österreich bekommen und somit hier leben dürfen für diese Zeit.
Ich möchte Spenden, wohin kann ich mich wenden?
Geldspenden können direkt an die Spendenkonten von Hilfsorganisationen wie Nachbar in Not, Caritas o.Ä. gemacht werden. Einen Überblick über die Spendenmöglichkeiten finden Sie auf der Website des Landes Steiermark unter xy.steiermark.at
Sachspenden werden zentral über das Bundesministerium für Inneres koordiniert. Mehr Informationen dazu finden Sie auf https://www.bmi.gv.at/news.aspx?id=67614A49633179547678733D
Schutzbedürftige Menschen aus der Ukraine brauchen eine Unterkunft, wohin kann ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Sozialhotline des Landes Steiermark unter 0800/20 10 10.
Angehörige/Bekannte/Freunde flüchten und sind auf dem Weg in die Steiermark, was ist zu tun?
Wenden Sie sich an die Sozialhotline 0800/20 10 10, damit eine zeitnahe Unterbringung in einem Quartier organisiert werden kann.
Bei Ankunft in der Steiermark können sich die Hilfs- und Schutzbedürftigen Menschen aus der Ukraine im Anlaufzentrum des Landes Steiermark einfinden. Das Anlaufzentrum befindet sich in der Messehalle D, der Messe Steiermark (Messeplatz 1, 8010 Graz). Im Anlaufzentrum findet die Erstregistrierung sowie eine Erstversorgung statt. Vom Anlaufzentrum werden Hilfs- und Schutzbedürftige direkt in eine dauerhafte Unterbringung transportiert.
Wichtige Kontaktinformationen:
Sozialhotline 0800/201010
grundversorgung@stmk.gv.at
Website des Landes Steiermark mit allen Informationen: ukrainehilfe.steiermark.at (befindet sich in Vorbereitung)
Ukraine-Hotline der Caritas Steiermark: 0316/8015-215; ukrainehilfe@caritas-steiermark.at
Spenden und Hilfe anbieten über die Caritas-Steiermark:
https://www.caritas-steiermark.at/spenden-helfen/spendenmoeglichkeiten/aktuelle-kampagnen/ukrainehilfe
Informationen des Bundesministerums für Inners bezüglich Sachspenden und Hilfsgütern: https://www.bmi.gv.at/news.aspx?id=67614A49633179547678733D
Spenden über Nachbar in Not: https://nachbarinnot.orf.at/nin/Spendenmoeglichkeiten100.html
Per Überweisung: Spenden für NACHBAR IN NOT – Hilfe für die Ukraine IBAN: AT21 2011 1400 4004 4003 BIC: GIBAATWWXXX
Per SMS: Schicken Sie ein SMS mit Ihrem Spendenbetrag zwischen € 1,- und € 50,- an +43 664 660 44 66
Spenden über Rotes Kreuz: Ukraine – Hilfe für Menschen im Konflikt
IBAN: AT57 2011 1400 1440 0144, BIC: GIBAATWWXXX
Spenden über die Volkshilfe Steiermark: https://stmk.volkshilfe.at/aktuellesnews/news-2022/jaenner/ihre-spende-fuer-die-ukraine/