Wohn- und Heizkostenzuschuss – Verlängerung der Antragfrist und Erhöhung der Einkommensgrenze

Wohn- und Heizkostenzuschuss – Verlängerung der Antragfrist und Erhöhung der Einkommensgrenze

Wohn- und Heizkostenzuschuss – Verlängerung der Antragfrist und Erhöhung der Einkommensgrenze

Die Steiermärkische Landesregierung hat Änderungen beim Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes beschlossen. Die Antragsfrist wurde bis inkl. 30. November 2023 verlängert. Zudem wurde die Einkommensgrenze auf EUR 40.045,00 (Jahresnettoeinkommen 2022) erhöht. Bereits gestellte Anträge, die sich unter der neuen Grenze befinden, werden amtswegig neu berechnet.

Zu den genauen Richtlinien

BGMin Bernadette Schönbacher

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